BGH stärkt KündigungsbuttonAuf der Bestätigungsseite für Online-Kündigungen dürfen nur die gesetzlich nötigen Angaben stehen. Zusätzliche Angebote wie „Vertrag pausieren“ sind unzulässig; das hilft Verbrauchern und zwingt Anbieter zu klaren Prozessen. #Kündigungsbutton #BGH #Verbraucherschutz #OnlineVerträge https://www.ra-kotz.de/online-kuendigung-bgh-verbietet-ablenkungsangebote-auf-der-bestaetigungsseite.htm